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IN VORBEREITUNG · THALASSA COMPLIANCE

Die Vorschrift, während die Frage noch im Raum steht — nicht danach.

Thalassa Compliance zeigt im Gespräch, welche aufsichtsrechtliche Pflicht einschlägig ist und was dort im Wortlaut steht — mit Rechtsakt, Artikel, Absatz und Fassungsdatum. Es beurteilt nicht Ihren Einzelfall, sagt nicht, ob Ihr Haus eine Anforderung erfüllt, und gibt keine Anlageberatung.

DER GRUND

Zwei Regelwerke gleichzeitig. Ein Kopf.

Bis Juli 2027 gilt die alte Geldwäscherichtlinie, und die neue Verordnung wird vorbereitet. PSD2 gilt, PSD3 ist geeinigt und noch nicht verkündet. DORA ist da, die technischen Standards wachsen weiter. Ein Mensch kann zwei Stände nicht parallel im Kopf halten — ein Werkzeug, das beide auseinanderhält, schon.

Rechtsgebietgilt heutegilt balddie Lücke
Geldwäsche Richtlinie (EU) 2015/849 Verordnung (EU) 2024/1624 und Richtlinie (EU) 2024/1640, ab 10.07.2027 zwei Regelwerke nebeneinander, zwei Jahre lang
Zahlungsdienste PSD2, Richtlinie (EU) 2015/2366 PSD3 und PSR — politisch geeinigt, noch nicht im Amtsblatt Häuser planen gegen einen Text, der noch nicht gilt
Digitale Resilienz DORA, Verordnung (EU) 2022/2554 die technischen Standards wachsen weiter die ersten Prüfzyklen laufen
Kryptowerte MiCA, Verordnung (EU) 2023/1114 die Auslegung entsteht laufend über ESMA und EBA die Q&A ist wichtiger als der Gesetzestext
DER BESTAND

Was durchsucht wird — und was ausdrücklich nicht.

Der Bestand ist eng und benannt. Er ist keine Sammlung „aller EU-Vorschriften", und das ist Absicht: Eine Abdeckungszusage, die wöchentlich altert, wäre gegenüber einem Compliance-Officer nicht vertretbar. Alle Angaben unten sind am 05.09.2026 abgerufen und geprüft.

RechtsraumBestandEbeneStand
Europäische Union DORA, MiCA, MiFID II, MiFIR, PSD2, AMLD4/5, AMLR, AMLD6, AMLA, Geldtransferverordnung — bis auf Artikel- und Absatzebene Level 1 konsolidierte Fassung, wo es eine gibt — sonst die Ursprungsfassung, jeweils gekennzeichnet
Europäische Union Delegierte Verordnung (EU) 2024/1774 zum IKT-Risikomanagement Level 2 konsolidierte Fassung vom 25.06.2024
USA, Bundesrecht 31 CFR 1010 (Geldwäsche, FinCEN), 17 CFR 275 (SEC, Investment Advisers), 16 CFR 314 (FTC Safeguards Rule), 12 CFR 30 (Sicherheitsstandards Banken) Durchführungsrecht Fassungsstand aus der Schnittstelle des Herausgebers
USA, New York 23 NYCRR 500 (Cybersicherheit im Finanzsektor) Durchführungsrecht Lesefassung des Department, ausdrücklich keine amtliche Fassung
Kanada Geldwäschegesetz (PCMLTFA) und seine fünf Verordnungen, abschnittsweise — englisch und französisch Level 1 und Level 2 konsolidierte Fassung des Justizministeriums, ausdrücklich keine amtliche Fassung
Europäische Union Abgeschlossene Q&A der Europäischen Bankenaufsicht — einzeln über ihre öffentliche Kennung, nicht durchsuchbar Level 3 Auslegung, nicht unmittelbar bindend — und das steht an jeder Fundstelle

Nicht durchsucht werden: das übrige Unionsrecht, Rechtsprechung des Gerichtshofs, nationale Umsetzungsakte, der übrige Code of Federal Regulations, der US Code, das Recht der übrigen Bundesstaaten und das übrige kanadische Bundesrecht. Von der Auslegungsebene ist nur ein Ausschnitt da — Leitlinien und die Auslegung der beiden anderen Aufsichtsbehörden fehlen. Zu jeder Fundstelle steht, auf welcher Ebene sie liegt und ob sie heute gilt, ab wann sie gilt oder erst ein Vorschlag ist.

IM GESPRÄCH

Im Prüfungsgespräch, nicht im Protokoll danach.

Die Frage nach dem IKT-Risikomanagement kommt in Minute drei. Im Fenster, das nur Sie sehen, steht dann Artikel 6 DORA im Wortlaut, daneben die Delegierte Verordnung 2024/1774 — mit der Angabe, dass die eine Level 1 ist und die andere Level 2, und mit dem Fassungsdatum beider. Nach dem Gespräch bleibt eine Liste der genannten Normen mit Links: das, was ein Prüfer sehen will.

Was passiert, wenn zu einer Frage nichts Belegtes vorliegt?

Dann kommt keine Antwort. Ohne Primärtext im Wortlaut schweigt das Modul, statt eine Lücke mit etwas Plausiblem zu füllen. Ein falscher Artikel vor einem Prüfer ist schlimmer als gar keiner.

Woran erkenne ich, ob eine Vorschrift heute schon gilt?

An jeder Fundstelle steht der Zeitstand: gilt heute, gilt ab einem genannten Datum, oder ist ein Vorschlag und noch nicht verkündet. Ein Vorschlag wird nie als geltendes Recht ausgegeben.

Was ist mit unseren eigenen Richtlinien und Verträgen?

Die eigene Wissensbasis nimmt bis zu 3.000 Seiten auf — interne Richtlinien, Verträge, das Verzeichnis der Auslagerungen. Sie wird im selben EU-isolierten Weg verarbeitet wie das Rechtsmodul.

DIE GRENZE

Was das Modul ausdrücklich nicht tut.

Diese Liste steht hier und nicht im Kleingedruckten, weil sie zum Produkt gehört.

  • Keine Empfehlung zu einem Finanzinstrument — keine Anlageberatung im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU.
  • Keine Beurteilung des Einzelfalls und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
  • Keine Fristberechnung für einen konkreten Sachverhalt.
  • Keine Aussage darüber, ob ein Unternehmen eine Anforderung erfüllt. Compliance ist ein Zustand des Unternehmens, kein Merkmal eines Werkzeugs.
  • Kein Ersatz für Prüfer, Anwältin oder Aufsichtsdialog.
  • Keine Meldung an Behörden, keine Erzeugung von Formularen.
HERKUNFT UND LIZENZ

Woher die Texte stammen, und was sie kosten dürfen.

  • Europäische Union. Die Rechtsakte stammen von EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union. Die Weiterverwendung einschließlich kommerzieller Nutzung ist nach dem Beschluss 2011/833/EU gestattet. Verbindlich ist allein die Verkündung im Amtsblatt; EUR-Lex ist nicht das Amtsblatt.
  • Vereinigte Staaten. Bundesrecht ist gemeinfrei. Der eCFR ist eine redaktionelle Fassung; amtlich sind das Federal Register und die jährliche CFR-Ausgabe. Für New York gilt die Lesefassung des Department of Financial Services, die sich selbst ausdrücklich nicht als amtliche Fassung bezeichnet.
  • Auslegung der europäischen Aufsichtsbehörden. Wo Material von EBA, ESMA oder EIOPA verwendet wird, läuft der von der jeweiligen Behörde verlangte Hinweis automatisch mit. Dieses Material ist über die Websites der Behörden kostenlos erhältlich. Sie zahlen für die Zusammenführung, die Kennzeichnung und die Gleichzeitigkeit im Gespräch — nicht für den Text.
  • Keine Behörde prüft dieses Produkt. Weder die BaFin noch eine europäische Aufsichtsbehörde hat es geprüft, freigegeben oder empfohlen.

Noch nicht kaufbar — und diese Seite sagt, warum.

Der Kauf bleibt zu, bis die Quellensicherung steht: bis jeder Rechtsraum eine geprüfte Quelle hat, die Überwachung des Bestands läuft und ein Mensch ein echtes Prüfungsgespräch damit geführt hat. Ein Modul, das antwortet, bevor das steht, wäre das größte Risiko dieses Vorhabens. Der Tarif ist beschrieben, der Preis steht auf der Preisseite, der Kaufknopf fehlt mit Absicht.